Vermietung · Vermieter-Guide
Immobilie vermieten: Das müssen Vermieter in Hessen wissen
Mietspiegel, Mietpreisbremse in Frankfurt, Kaution und Staffel- oder Indexmiete — die wichtigsten Grundlagen für Vermieter.
8 Min Lesezeit
Wer in Hessen vermietet, bewegt sich in einem Markt mit klaren gesetzlichen Leitplanken — insbesondere in stark nachgefragten Städten wie Frankfurt. Die wichtigsten Grundlagen im Überblick.
Mietspiegel als Orientierung
Frankfurt am Main verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel, der die ortsübliche Vergleichsmiete nach Lage, Baujahr, Größe und Ausstattung abbildet. Er dient als wichtige Orientierungsgröße bei der Festlegung der Miethöhe und bei Mieterhöhungen.
Mietpreisbremse
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt — wozu Frankfurt am Main gehört — greift die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Miete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten unter anderem für umfassend modernisierte Wohnungen und Erstvermietungen nach Neubau. Die genaue Gebietsabgrenzung und Gültigkeitsdauer wird per Landesverordnung geregelt und sollte im Einzelfall aktuell geprüft werden.
Kaution
Die Mietkaution darf maximal das Dreifache der Nettokaltmiete betragen und muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen, insolvenzfest und verzinst angelegt werden.
Staffelmiete oder Indexmiete
Auch innerhalb der Mietpreisbremse bleiben Staffelmiete (vorab vereinbarte, feste Erhöhungsschritte) und Indexmiete (Kopplung an den Verbraucherpreisindex) grundsätzlich möglich — allerdings darf auch die jeweilige Ausgangsmiete die Vorgaben der Mietpreisbremse nicht überschreiten.
Nebenkostenabrechnung
Umlagefähige Betriebskosten sind abschließend in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt. Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst verfällt in der Regel der Anspruch auf Nachforderungen.
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Berna Ayhan
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