Kosten · Kosten-Guide
Nebenkosten beim Immobilienkauf: Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch
Welche Kaufnebenkosten in Hessen anfallen, wie hoch die Grunderwerbsteuer ist und womit Käufer realistisch kalkulieren sollten.
7 Min Lesezeit
Beim Immobilienkauf fällt neben dem Kaufpreis eine Reihe weiterer Kosten an, die viele Käufer zu Beginn unterschätzen. Wer realistisch kalkuliert, vermeidet böse Überraschungen kurz vor dem Notartermin.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird von jedem Bundesland individuell festgelegt. In Hessen beträgt sie derzeit 6 % des Kaufpreises und wird nach Beurkundung vom Finanzamt festgesetzt. Sie ist die größte Einzelposition unter den Kaufnebenkosten und wird fällig, bevor die Grundbuchumschreibung erfolgen kann.
Notar- und Grundbuchkosten
Für die Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Eintragung ins Grundbuch (Eigentumsumschreibung und ggf. Grundschuld für die Finanzierung) fallen gesetzlich festgelegte Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. In der Praxis liegt diese Position üblicherweise bei rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises.
Maklerprovision
Sofern ein Makler beauftragt war, kommt die Käuferseite in der Regel für die Hälfte der vereinbarten Provision auf — Details dazu finden Sie in unserem separaten Ratgeber zur Maklerprovision.
Überblick: womit realistisch kalkuliert werden sollte
- Grunderwerbsteuer Hessen: 6 % des Kaufpreises
- Notar und Grundbuch: ca. 1,5–2 %
- Maklerprovision (falls zutreffend): anteilig nach Vereinbarung
- Ggf. Kosten für Gutachten, Finanzierungsvermittlung oder Umzug — abhängig vom Einzelfall
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Berna Ayhan
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